Academy AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare der Avanis GmbH

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Avanis Academy, dem Seminarangebot der Avanis GmbH, durchgeführten Seminare und Schulungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Avanis GmbH  und dem jeweiligen Vertragspartner. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Vertragspartner mit der Anmeldung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Vertragsbeziehung.

§ 2 Anmeldung und Datenschutz

1. Die Anmeldung zu den Seminaren der Avanis Academy durch den Vertragspartner erfolgt schriftlich per Fax oder Email und ist für den Vertragspartner verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung übersendet die Avanis GmbH eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. im Falle einer Ablehnung der Teilnahme eine Absage. Der Vertrag über das jeweilige Seminar kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung bei dem Vertragspartner zustande.
2. Ein Anspruch auf Teilnahme an Lehrgängen der Avanis Academy  besteht nicht.
3. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung mit einer Speicherung seiner personenbezogenen Daten durch die Avanis GmbH einverstanden. Die Avanis GmbH wird die von dem Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.

§ 3 Durchführung der Seminare

1. Der Beginn und die Dauer der Seminare, die Unterrichtszeiten und -orte sind dem jeweiligen Seminarprogramm zu entnehmen.
2. Die Avanis Academy ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische und Abweichungen von Programmen, Veranstaltungsorten und -terminen vorzunehmen, soweit hierdurch der Gesamtcharakter des Lehrgangs nicht wesentlich geändert wird und dies für den Teilnehmer zumutbar ist. Die Avanis Academy ist ferner berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere, hinsichtlich des angekündigten Seminars gleich qualifizierte Referenten zu ersetzen.

§ 4 Absage der Lehrgänge durch die Avanis Academy

1. Die Avanis Academy ist berechtigt, aus organisatorischen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) oder aus anderen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (z. B. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Dozenten) Seminare abzusagen.
2. Sollte ein Lehrgang der Avanis Academy nach § 4 Abs. 1 abgesagt werden, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Seminars. In diesem Fall werden bereits bezahlte Seminargebühren erstattet. Aufwendungen und Kosten für Buchung der Unterkunft, Anreise etc. sowie weitergehende Ansprüche sind - soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Avanis Academy vorliegt - ausgeschlossen.

§ 5 Kündigung der Lehrgänge durch den Vertragspartner

1. Abmeldungen sind bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich und müssen schriftlich erfolgen.

2. Bei Abmeldungen, die bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen, werden 50% der Teilnahmegebühr berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben der Veranstaltung ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen.

3. Ersatzteilnehmer können jederzeit angemeldet werden.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Für die Teilnahme an Lehrgängen werden Seminargebühren erhoben. Die Teilnahmegebühr wird vor Seminarbeginn, nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig.

2. Die Nichtteilnahme an einzelnen Seminarveranstaltungen berechtigt nicht zur Ermäßigung der Lehrgangsgebühren.

§ 7 Haftung

1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
2. Im Übrigen haftet die Avanis GmbH nur dann, wenn ihm oder seinen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
3. Die Avanis GmbH haftet nicht für die Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Dozenten vermittelten Lehrinhalte. Sollte die Avanis GmbH Kursteilnehmern bei der Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haftet sie nicht für die Erbringung der Leistungen der vermittelten Pensionen und Hotels.

§ 8 Hausordnung

1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten und den Anweisungen der Seminarleitung und deren Beauftragten zu befolgen.
2. Verstöße gegen die Hausordnung können mit dem sofortigen Ausschluss vom Unterricht geahndet werden. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt in jedem Fall vorbehalten.

§ 9 Sonstiges

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur in schriftlicher Form verzichtet werden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bielefeld.

 

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